Privatkranken – Zorn Versicherungsvergleiche
Privatkranken

STATIONÄRE LEISTUNGEN – Kostenübernahme

Sie planen mit dem Arzt Ihres Vertrauens Behandlungen oder einen operativen Eingriff mit einem stationären Aufenthalt von mindestens 24 Stunden und sind unsicher, ob die Kosten dafür von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden?

  • Kein Problem! Übermitteln Sie uns einfach die dazu vorhandenen Behandlungsunterlagen und wir holen für Sie gerne eine verbindliche Kostendeckungszusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, um bereits vorab unerwartete Kosten in Ihrem Sinne zu vermeiden.
  • Geben Sie allenfalls in Krankenanstalten, in denen sie behandelt werden, Ihre Zusatzversicherung bekannt, um eine Direktverrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen stationären Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu ermöglichen.

AMBULANTE LEISTUNGEN – Kostenerstattung

  1. Fertigen Sie Kopien an und reichen Sie die Orginalrechnungen und Honorarnoten Ihrer ambulanten Leistungen wie z.B. Privatarztkosten zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKK, BVA, SVA, etc.) ein.
  2. Die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung oder deren Ablehnungsbescheid senden Sie anschließend gemeinsam mit den Rechnungskopien an Ihre private Krankenversicherung. Nutzen Sie dafür den Postweg oder E-Mail bzw. Onlineportal und Apps der Versicherungen, um die Bearbeitungsdauer erheblich zu beschleunigen.
  3. Sollten Sie nach erfolgter Abrechnung noch Fragen zu Ihren Einreichungen haben, ersuchen wir Sie, uns die schriftliche Abrechnung der Versicherung zu übermitteln. Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen werden uns diese Unterlagen leider von Seiten der Versicherungen nicht automatisch zur Verfügung gestellt.

VORSORGEPROGRAMME

  • Beinhaltet Ihr Krankenversicherungsprodukt  ein entsprechendes  Vorsorgeprogramm (z.B. fit4life, ego4you, Vitalplan, Besserleben, Donau Aktiv, Rundum Gsund), können Sie jegliche Terminvereinbarung und Buchungen von Vorsorgetagen sowie Fitness- und Yogastudios direkt über die Versicherung oder dessen Onlineportale und Apps vornehmen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.