Kfz-Schäden – Zorn Versicherungsvergleiche
Kfz-Schäden

WÄHLEN SIE IHREN KFZ-SCHADENFALL:

Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kfz gegen Kfz)

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  3. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
  4. Füllen Sie mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus.
  5. Polizeimeldung unterbleibt, wenn der Datenaustausch mit dem Geschädigten möglich ist.
  6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie Unfallbericht.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Unfallbericht – Gesamtdokumentation inkl. Unterschriften.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie Rettung (144) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  4. Dokumentieren Sie die Unfallendlage und alle Schäden durch Fotos.
  5. Bei polizeilicher Aufnahme kann das Ausfüllen eines Unfallberichts unterbleiben.
  6. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Parkschaden, Vandalismus & Einbruch

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  3. Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt bzw. gestohlen?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Steinschlag & Glasbruch

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Aufkleben eines Steinschlagpflasters zur Vorbeugung der Schadenausdehnung.
  2. Übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
  3. Verhindern Sie einen Scheibentausch durch Überprüfung in einer Zorn Partnerwerkstätte.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Brand & Explosion

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Verständigen Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Sturm & Hagel

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Notieren Sie sich den genauen Schadenzeitpunkt und -ort.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Wildschaden

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Verständigen Sie unverzüglich die Polizei (133).
  2. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  3. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter" Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.